Sonderurlaub
Arbeitnehmende im nicht-öffentlichen Dienst, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen pro Kalenderjahr bis zu 8 Arbeitstage Sonderurlaub bei ihren Arbeitgebenden beantragen.
Ablauf
Dafür musst du das unten stehende Online-Formular ausfüllen. Das Verfahren im nicht-öffentlichen Dienst läuft dann wie folgt:
- Wir schicken dir eine Bestätigung vom DPV-NW als anerkanntem Träger.
- Du unterschreibst den Antrag und schickst ihn an uns zurück.
- Du leitest den Antrag an deine*n Arbeitgeber*in weiter.
- Dein*e Arbeitgeber*in genehmigt den Sonderurlaub, sofern dem nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
- Die Maßnahme findet statt und du nimmst daran teil.
- Dein*e Arbeitgeber*in behält bei der monatlichen Lohnabrechnung für die Sonderurlaubstage das Arbeitsentgelt für die entsprechenden Tage ein. (Alle Sozialversicherungsbeiträge werden aber durchgehend gezahlt.) Die Tage werden als (unbezahlter) Sonderurlaub verbucht, sie werden nicht von deinem regulären Erholungsurlaub abgezogen.
- Dein*e Arbeitgeber*in bestätigt den Einbehalt des Arbeitsentgelts. Wichtig: Dies muss nach der Maßnahme quittiert werden.
- Wir erstatten dir 80% des bescheinigten Verdienstausfalls, sofern ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Auch Angehörige des öffentlichen Dienstes können Sonderurlaub nehmen. Diesen können wir keinen Verdienstausfall erstatten, aber eine Bescheinigung ausstellen, die einen bezahlten Sonderurlaub durch den*die Dienstherr*in ermöglicht. Fülle dazu ebenfalls das unten stehende Online-Formular aus.
Online-Formular
Bitte füllt den Antrag auf Sonderurlaub im Online-Formular aus. Ihr kommt dorthin über den folgenden Link: Antragsvordruck